
Vorstand
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit dem Geschäftsführer vertreten. Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Einzelheiten regeln die Ordnungen des Vereins.
Den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden